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| Tafelgrundsätze |
Präambel
Nicht alle Menschen haben ihr täglich Brot – und doch gibt es Lebensmittel im Überfluss.
Die Tafeln in Deutschland bemühen sich hier um einen Ausgleich.
Ziel der Tafeln ist es, qualitativ einwandfreie Nahrungsmittel, die im Wirtschaftsprozess nicht mehr
verwendet werden können, an Menschen in Not zu verteilen.
Grundsatz 1
Die Tafeln sammeln überschüssige Lebensmittel, die nach den gesetzlichen Bestimmungen noch
verwertbar sind, und geben diese an Bedürftige ab.
Grundsatz 2
Die Arbeit der Tafeln ist ehrenamtlich und kann – wenn möglich und notwendig – unterstützt
werden durch verschieden finanzierte und geförderte Mitarbeiter.
Grundsatz 3
Die Arbeit der Tafeln wird durch Spender und Sponsoren unterstützt.
Grundsatz 4
Die Tafeln arbeiten unabhängig von politischen Parteien und Konfessionen. Die Tafeln helfen allen Menschen,
die der Hilfe bedürfen.
Grundsatz 5
Der Name 'Tafel' ist als eingetragenes Markenzeichen durch den Bundesverband Deutsche Tafel e.V. rechtlich
geschützt.
Grundsatz 6
Die Arbeit der Tafeln steht überwiegend im lokalen Bezug. Die Tafeln respektieren den Gebietsschutz, ohne
miteinander zu konkurrieren.
Grundsatz 7
Die Tafelgrundsätze des Bundesverbandes Deutsche Tafel e.V. sind Leitlinien zur Arbeit der Tafeln in
Deutschland.
Die Tafel erklärt durch ihre Unterschrift die Anerkennung und Einhaltung der Tafelgrundsätze.
Grundsatz 8
Der Bundesverband Deutsche Tafel e.V. achtet auf die Einhaltung der Tafelgrundsätze.
Bei Nichteinhaltung der Tafelgrundsätze beantragt der Bundesverband in Abstimmung mit dem zuständigen
Ländervertreter ein Verfahren zur Aberkennung des Namens 'Tafel' und gegebenenfalls ein Verfahren zum
Ausschluss aus dem Verein Deutsche Tafel e.V.
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